Der Petitionsausschuss des Bundestags hat sich heute fraktionsübergreifend dafür ausgesprochen, die allgemeinen Pfändungsfreigrenzen für Schuldner auch für Rentner einzuführen. Bisher können Forderungen der Sozialleistungsträger mit Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgerechnet werden, während für Schuldner, die keine Rentenbezieher sind, Pfändungsfreigrenzen gelten.
Quelle: http://www.sozialticker.com/pfaendungsfreigrenzen-fuer-rentner_20080508.html
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