“Der Bundesgerichtshof erklärte eine Preisänderungsklausel des Gasversorgers ENSO in Sachsen für unwirksam. Zum wiederholten Mal stellt damit ein Gericht fest, dass ein Gasanbieter seine massiven Preiserhöhungen der letzten Jahren auf Allgemeinen Geschäftsbedingungen stützt, die den Verbraucher unangemessen benachteiligen. Auch wenn sich die heutige Entscheidung des BGH unmittelbar nur auf die Parteien des Rechtsstreits auswirkt, ist von dem höchstinstanzlichen Urteil eine Signalwirkung für andere anhängige Klagen zu erwarten.”
BGH Urteil vom 29. April 2008 (KZR 2/07) Gassondervertrag
Quelle: http://www.vzbv.de/start/index.php?page=aktuell&id=143
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