Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass die bloße Ortsabwesenheit nicht zu Abmeldung von Radio und Fernsehgerät berechtigt, sodass Rundfunkgebühren auch im Falle einer einmonatigen Abwesenheit weiter zu entrichten sind
Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview5991NFC.htm
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