Merkblatt BSG begrenzt Heizkostenabzüge (PDF)

Merkblatt des Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. zum Urteil des BSG v.27.02.2008 B 14/7b AS 64/06 R:
Eine Kürzung von Heizkosten um Warmwasseranteile ist nur in der Höhe zulässig, in der solche Kosten bereits in die Regelleistung eingerechnet wurden. Das BSG ist der Auffassung dass die Regelleistung (im Jahr 2005) einen Kostenanteil von 6,22 Euro für Warmwasserzubereitung enthält. In dieser Höhe dürfe eine Kürzung der Heizkosten erfolgen, darüber hinaus aber nicht.

Quelle: http://www.lag-sb-hh.de/material/WarmwasserInfoblatt.pdf

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