Bundesverfassungsgericht schränkt “Vorratsdatenspeicherung” ein

Datenspeicherung nur unter strengen Auflagen. Nutzung der gespeicherten Daten ist vorerst nur zur Aufklärung von schweren Straftaten erlaubt.
Bundesverfassungsgericht; Beschluss vom 11.03.2008 [Aktenzeichen: 1 BvR 256/08]

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview5783NFC.htm

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