Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Recht Alleinerziehender auf volle Erwerbstätigkeit gestärkt. Wird für die Kinder dadurch ein Ganztagsplatz im Kindergarten nötig, muss sich danach der Vater (oder auch die unterhaltspflichtige Mutter) an den Mehrkosten beteiligen. XII ZR 150/05
Quelle: http://www.epd.de/sozial/sozial_index_54895.html
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