Im Steuerrecht anerkannte Werbungskosten sind nicht mehr abzugsfähig. Die geltende verschärfte Anrechnung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit auf das Arbeitslosengeld II ist rechtmäßig. Dies hat das Sozialgericht Dresden bestätigt.
Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview5732NFC.htm
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