Neue Einkommensberechnung bei selbständig tätigen Arbeitslosengeld II-Aufstockern ist rechtmäßig

Im Steuerrecht anerkannte Werbungskosten sind nicht mehr abzugsfähig. Die geltende verschärfte Anrechnung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit auf das Arbeitslosengeld II ist rechtmäßig. Dies hat das Sozialgericht Dresden bestätigt.

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview5732NFC.htm

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