Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung tritt am 1. April 2008 in Kraft

BMJ Pressemitteilung: Bei bestimmten Vertriebsarten (etwa bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften wie dem Verkauf über das Internet) und Vertragstypen (etwa bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen) haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein Widerrufsrecht, das teilweise durch ein Rückgaberecht ersetzt werden kann.

Quelle: http://www.bmj.de/bgbinfovo

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