Privatinsolvenz schützt nicht vor Aufrechnung der Rente

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist trotz des Restschuldbefreiungsverfahrens in der Privatinsolvenz nicht gehindert, unpfändbare Rentenzahlbeträge gegen Rückzahlungsforderungen aus vorangegangenen Überzahlungen aufzurechnen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Sozialgericht Dortmund; Urteil vom 21.02.2008, Aktenzeichen: S 26 R 320/06

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview5723NFC.htm

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