Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist trotz des Restschuldbefreiungsverfahrens in der Privatinsolvenz nicht gehindert, unpfändbare Rentenzahlbeträge gegen Rückzahlungsforderungen aus vorangegangenen Überzahlungen aufzurechnen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Sozialgericht Dortmund; Urteil vom 21.02.2008, Aktenzeichen: S 26 R 320/06
Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview5723NFC.htm
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