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Hartz IV Empfänger haben Anspruch auf Erstattung von krankheitsbedingtem Sonderbedarf

Das Landesozialgericht NRW hat in einem Urteil vom 21.12.2007 beschlossen, dass Hartz IV-Empfänger grundsätzlich das Recht auf Erstattung der Kosten für einen krankheitsbedingten Grundbedarf haben (L 19 B 134/07 AS ER).

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/07.03.2008-hartz-iv-empfaenger-haben-anspruch-auf-erstattung-von-krankheitsbedingtem-sonderbedarf/

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diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016