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Hartz IV Sanktionsbescheide sind grundsätzlich zeitnah zu erlassen

Ebenfalls ein Hinweis des Sozialtickers: SG Freiburg S 4 AS 151/07 vom 27.11.2007, aus dem sich ergibt, dass ein Sanktionsbescheid vom 07.07.06 zu spät ist, wenn der Verstoß vom 09.03.06 datiert.

Quelle: http://www.sozialticker.com/hartz-iv-sanktionsbescheide-sind-grundsaetzlich-zeitnah-zu-erlassen_20080302.html

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016