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BSG: Warmwasserkosten werden Hartz IV- Empfängern nicht extra erstattet

Am 27. Februar fällte das Bundessozialgericht (BSG) die Entscheidung (Az: B 14/7b AS 64/06 R), dass die Kosten für die Warmwasserversorgung bereits im Regelsatz enthalten sei und somit nicht nochmal extra über die Unterhaltskosten für die Heizung bezahlt werden müssen.

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/28.02.2008-warmwasserkosten-werden-hartz-iv-empfaengern-nicht-extra-erstattet/

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diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016