Am 27. Februar fällte das Bundessozialgericht (BSG) die Entscheidung (Az: B 14/7b AS 64/06 R), dass die Kosten für die Warmwasserversorgung bereits im Regelsatz enthalten sei und somit nicht nochmal extra über die Unterhaltskosten für die Heizung bezahlt werden müssen.
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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016