www.kostenlose-urteile.de: Ein Stundenlohn von 5 Euro für Arbeitskräfte, die als Auspackhilfen in Supermärkten tätig sind, ist sittenwidrig niedrig. Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven; Urteil vom 12.12.2007, Aktenzeichen: 9 Ca 9331/07
Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview5624NFC.htm
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