Im Bundestag notiert: Antrag auf Erwerbsminderungsrente

hib-Meldung 322/2008, 25.11.2008:
Die Linksfraktion möchte wissen, aus welchem Grund Menschen, die einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben und deren regulärer Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgelaufen ist, auf Hartz-IV-Leistungen verwiesen werden. In einer Kleinen Anfrage (16/10928) schreiben die Abgeordneten, dass es vor der Einführung von Hartz IV möglich war, unbefristet Arbeitslosengeld zu beziehen, so lange bis der Status des Antragstellers geklärt war. Erwerbsgeminderte würden durch die neue Regelung in einem ungesicherten Status gehalten. Zudem sei es zweifelhaft, Menschen, die lediglich auf die Bewilligung ihrer Erwerbsminderungsrente warten, auf ein System zu verweisen, das dezidiert auf die Arbeitsmarktintegration von Erwerbsfähigen ausgerichtet sei, heißt es in dem Antrag.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_322/07.html

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