www.kostenlose-urteile.de: Ein Mieter kann nicht gerichtlich gegen eine Abmahnung, die der Vermieter ausgesprochen hat, vorgehen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Es ist auch unerheblich, ob die Abmahnung berechtigt oder unberechtigt war. Bundesgerichtshof; Urteil vom 20.02.2008, Aktenzeichen: VIII ZR 139/07
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