aus dem Forum Schuldnerberatung: Genehmigt der Schuldner kurz vor Antragstellung auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens formularmäßig generell noch nicht genehmigte Lastschriften gegenüber seiner Bank, widerspricht dies seiner “Kapitalerhaltungspflicht” und kann zur Ablehnung seines Verfahrenskosten-Stundungsantrages wegen prognostischen Vorliegens des RSB-Versagungsgrundes nach § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO führen. AG Hamburg, Beschluss vom 17.12.2007, 68c IK 910/07 (nicht rechtskräftig), ZVI 1/2007, 35.
Quelle: http://www.forum-schuldnerberatung.de/
Hinweis:
diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import