BFH: Kein Anspruch auf Kindergeld für nicht zum Zivildienst verpflichtete Kinder, die einen durch die “Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V.” organisierten Dienst im Ausland leisten

Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.03.09 III R 33/07

Quelle: http://www.bundesfinanzhof.de/www/presse/pr2009/pressep52.html

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Die Anhebung der Pfändungsgrenze nach § 850f Abs. 1 ZPO

Praxisthema aus www.infodienst-schuldnerberatung.de von Prof. Dr. Dieter Zimmermann, EFH Darmstadt und Stefan Freeman, Diakonische Bezirksstelle Esslingen

Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/praxisthema/850f/anheb_pfaend_freigrenze_080818.html

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Ehegatten, nichteheliche Lebensgemeinschaften und Familienangehörige in der Zwangsvollstreckung (PDF)

Praxisthema aus www.infodienst-schuldnerberatung.de von Ass. Jur. Martin Langenbahn, Caritasverband Karlsruhe e.V.

Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/praxisthema/Ehegatten_Zwangsvollstr/Ehegatten_in_der_Zwangsvollstreckung.pdf

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Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht – Bezieher von Arbeitslosengeld II erleichtert

“Ab Juli 2009 wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit jedem Arbeitslosengeld II (ALG II)-Bewilligungsbescheid automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ übersenden. Diese Bescheinigung kann direkt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) übersandt werden. Mit dem neuen Verfahren reduziert sich der Aufwand für die Leistungsbezieher. Eine gesonderte Vorsprache in den Arbeitsgemeinschaften zum Zwecke der Erstellung von Mehrfertigungen der Bewilligungsbescheide oder Beglaubigungen im Zusammenhang mit Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist damit nicht mehr erforderlich. Diese Änderung basiert auf einer Neuregelung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages. Bislang musste der GEZ im Original der ALG II-Bescheid oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Über den Antrag auf Gebührenbefreiung entscheidet weiterhin ausschließlich die GEZ.”

Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27042/zentraler-Content/Pressemeldungen/2009/Presse-09-052.html

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 22.04.2015

Bundestag ändert die Zwangsvollstreckung

Der Deutsche Bundestag hat heute zwei Gesetzentwürfe zur Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts beschlossen. Gerichtsvollzieher können künftig erstmals von dritter Seite Informationen über die Vermögensverhältnisse von Schuldnern erhalten, damit sie titulierte Forderungen erfolgreich beitreiben können. Zudem wird die Internetversteigerung von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändet wurden, als Regelfall der Verwertung neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort etabliert.

Quelle: http://www.bmj.de/enid/6cecafb350d7037b4a0e2de09d3802a5,b588a1706d635f6964092d0936303332093a0979656172092d0932303039093a096d6f6e7468092d093036093a095f7472636964092d0936303332/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html

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http://www.verbraucherrechtliches.de: FAQ zu Internet-Vertragsfallen

http://www.verbraucherrechtliches.de

Quelle: http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet-vertragsfallen/

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Regelinsolvenz: BGH zur Obliegenheit nach § 295 II InsO

BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 – IX ZB 133/07:
Erkennt der Schuldner in der Wohlverhaltensphase, dass er mit der von ihm ausgeübten selbständigen Tätigkeit nicht genug erwirtschaftet, um seine Gläubiger so zu stellen, als gehe er einer vergleichbaren abhängigen Tätigkeit nach, braucht er seine selbständige Tätigkeit nicht sofort aufzugeben; um den Vorwurf zu entkräften schuldhaft die Befriedigung seiner Gläubiger beeinträchtigt zu haben, muss er sich dann aber nachweisbar um eine angemessene abhängige Beschäftigung bemühen und – sobald sich ihm eine entsprechende Gelegenheit bietet – diese wahrnehmen.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=4377f232deb4662860f99bd98565f0b1&nr=48304&anz=1&pos=0&client=3&Frame=2

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ALG II: Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2009 – 1 BvR 1517/08
Einem ALG II – Empfänger, der sich gegen die Kürzung von ALG II wehrt, kann es nicht zugemutet werden, den Rat derselben Behörde in Anspruch zu nehmen, deren Entscheidung er im Widerspruchsverfahren angreifen will. Auch bei einer organisatorisch getrennten und mit anderem Personal ausgestatteten Widerspruchsstelle entscheidet dann dieselbe Ausgangs- und Widerspruchsbehörde. Es besteht die abstrakte Gefahr von Interessenkonflikten. Im Hinblick auf die prozessrechtlichen Grundsätze der Waffengleichheit und der gleichmäßigen Verteilung des Risikos am Verfahrensausgang im sich möglicherweise anschließenden Gerichtsverfahren darf dem Beschwerdeführer eine unabhängige Beratung nicht vorenthalten werden.

Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-064.html

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Rechtsprechungsticker von Tacheles 24 KW / 2009

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1828

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HH Abendblatt: “Mit eiserner Disziplin aus der Schuldenfalle”

Quelle: http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article1053498/Mit-eiserner-Disziplin-aus-der-Schuldenfalle.html

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