Dieser Tage erhalten tausende Sachsen Post von der Gebühreneinzugszentrale, der GEZ (Köln). Dabei geht es dieses Mal nicht um die Überprüfung nicht angemeldeter Rundfunkgeräte, sondern um eine schriftliche Bestätigung der Einzugsermächtigung. … Bis zum 31.10.2009 muss die Europäische Richtlinie für Zahlungsdienste in deutsches Recht überführt werden. Diese regelt auch das neue SEPA-Lastschriftverfahren und damit ebenso die Einzugsermächtigung. … Der von der GEZ verwendete Text für die Bestätigung der Einzugsermächtigung hat allerdings nichts mit dem neuen Recht zu tun, obwohl man sich im dazugehörigen Anschreiben ausdrücklich darauf beruft.
Quelle: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ124904635804478/link589351A.html
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