Quelle: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/Notfallsprechzeitenliste.pdf
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http://www.gegen-hartz.de bietet diverse Musterschreiben zum Thema an.
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BGH, Urteil vom 18. November 2009 ? XII ZR 65/09:
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der geschiedene Ehemann die Herabsetzung des Unterhalts für die geschiedene Ehefrau verlangen kann, wenn er wieder geheiratet hat und nunmehr auch seiner neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist. In welchem Umfang er gegenüber der neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist, bestimmt sich dann allerdings nicht nach der frei wählbaren Rollenverteilung innerhalb der neuen Ehe, sondern nach den strengeren Maßstäben, wie sie auch für geschiedene Ehegatten gelten.
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?Das Konzept des Bildungssparens nützt vor allem einkommensstarken und vermögenden Familien. Schavan verschärft damit soziale Ungleichheit?, so Nicole Gohlke zu den Plänen der Bundesbildungsministerin. Die hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter: ?Viele Menschen in Deutschland haben am Monatsende nichts mehr übrig zum Sparen. Frau Schavan sollte sich deshalb erstmal um eine BAföG-Reform kümmern, die den Namen auch verdient. Eine ernsthafte Erhöhung des BAföG und der Freibeträge, die Abschaffung der Rückzahlungspflicht und die Verlängerung der Bezugsdauer sind weitaus wirkungsvollere Instrumente, um Kinder aus sozial schwächeren Familien zu fördern. Außerdem steht noch immer die Abschaffung der Studiengebühren auf der Agenda. Das würde die Studierenden sofort entlasten und mehr Studienanfänger auch aus sozial schwächeren Schichten an die Unis bringen.”
Quelle: http://www.linksfraktion.de/pressemitteilung.php?artikel=1232986972
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Senatorin Anja Hajduk hat den Hamburger Mietenspiegel 2009 vorgestellt. Die Bewertungen des neuen Mietenspiegels sind verschieden:
• PM Senatorin Hajduk : “Mietanstieg in Hamburg verlangsamt sich”
• Die Linke: “Desaster am Wohnungsmarkt spitzt sich zu”
• Mieterverein zu Hamburg “Die Mieten steigen in Hamburg also weiterhin schneller als die Lebenshaltungskosten. Das bestätigt die Auffassung des Mietervereins zu Hamburg, dass das Wohnungsangebot in Hamburg nach wie vor nicht ausgeglichen ist.”
Auf der Seite des Mietervereins finden sich auch Tipps für den Fall einer Mieterhöhung.
Quelle: http://www.hamburg.de/contentblob/1968496/data/mietenspiegel2009.pdf
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vgl. auch die Seite: http://www.automatisch-verloren.de und die “Helpline Glücksspielsucht: 040.23934444
Quelle: http://www.hamburg.de/bsg/pressemeldungen/nofl/1962652/2009-11-20-bsg-gluecksspielsucht.html
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http://www.sozialticker.com: Vorgestellt werden relevante Fragen aus dem Bereich des SGB und die dazugehörigen Antworten, wie die Bundesagentur für Arbeit diese Frage beantwortet.
Quelle: http://www.sozialticker.com/haetten-sie-es-gewusst-kw-4809_20091123.html
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Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1875
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aus http://www.forum-schuldnerberatung.de:
Am 16.10.2009 ist die Verordnung zur Regelung der Versteigerung im Internet gemäß § 814 Abs. 3 ZPO und § 979 Absatz 1b BGB vom 22.09.2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW S. 508) verkündet worden. Sie wird gemäß ihrem § 9 am 01.01.2010 in Kraft treten. Demnach können ab dem 01.01.2010 von Gerichtsvollziehern gepfändete Gegenstände auf der Plattform www.justiz-auktion.de versteigert werden. Hintergrund ist das am 05.08.2009 in Kraft getretene “Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung”, dass den Ländern erlaubt, entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen.
Quelle: http://www.justiz-auktion.de/aboutus.php
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ach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG) ist der Grundsicherungsträger (Arge oder Kommune) grundsätzlich verpflichtet, zeitgleich mit der Entscheidung über den vollständigen Wegfall von laufenden Hartz IV-Leistungen auch darüber zu entscheiden, ob er stattdessen dem Hartz IV-Bezieher Sachleistungen oder geldwerte Leistungen (z.B. Lebensmittelgutscheine) zur Verfügung stellt. Diese Verpflichtung leitet das LSG insbesondere aus dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes ab.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.09.2009, Az.: L 7 B 211/09 AS ER
Quelle: http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/16_11_2009/index.php
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