” In der Praxis der Schuldner- und Insolvenzberatung besteht die Gefahr, dass der fachliche Beratungsstandard der Vertraulichkeit nicht mehr angemessen umgesetzt wird. Ein zentraler Grund dafür ist, dass sich manche Leistungsträger bei der Datenerhebung auch in Bezug auf Beratungsdaten nicht auf das Notwendige beschränken. … Zur angemessenen Gestaltung von Schuldner- und Insolvenzberatung besteht Handlungsbedarf hinsichtlich einer fachgerechten und verfassungsrechtskonformen Anwendung von Auskunftspflichten. Darüber hinaus bedarf es einer transparenten (datenschutz-)rechtlichen Gestaltung des Vertrauensschutzes durch den Bundesgesetzgeber.”
siehe auch Artikel HH Abendblatt
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