BSG: Kein Anspruch auf Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung

Der Kläger hatte keinen Anspruch auf Abschluss einer Eingliederungs­vereinbarung mit dem Grund­sicherungsträger oder zumindest darauf, Verhandlungen über eine Eingliederungsverein­barung zu führen sowie ihm einen persönlichen Ansprechpartner zu benennen.
BSG, B 4 AS 13/09 R, 22. September 2009

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=11141&pos=1&anz=42

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