Wer Verbrauchern eine Finanzsanierung durch ein Unternehmen vermittelt, das selbst keine Rechtsberatung durchführen darf, muss darauf hinweisen, dass zusätzlich ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss. Mit diesem Urteil gab der Bundesgerichtshof (BGH) einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die Treu-Finanz-Consulting GmbH statt.
Bundesgerichtshof, Versäumnisurteil vom 29.07.2009, Az.: I ZR 166/06
Quelle: http://www.vzbv.de/go/presse/1209/index.html?ref_presseinfo=true
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import