Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf steht es einer wirksamen Klageerhebung per E-Mail nicht entgegen, wenn der E-Mail keine qualifizierte digitale Signatur beigefügt war.
Quelle: http://www.fg-duesseldorf.nrw.de/presse/pressemitteilungen/09_08_261/index.php
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