Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht – 4. Senat – hat mit Urteil vom 26. August 2009 (4 LC 319/06) entschieden, dass allein das Innehaben eines gemeinsamen Sorgerechts für Kinder geschiedener Elternteile es nicht rechtfertigt, die Kinder bei der Ermittlung der für die Höhe von Wohngeld maßgeblichen Haushaltsgröße zu berücksichtigen.
Quelle: http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/master/C58004406_L20_D0_I3070902_h1.html
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