Der 6. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen hat kürzlich einer alleinerziehenden Mutter und ihrem minderjährigen Sohn in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren die vollen Kosten für Unterkunft und Heizung zugesprochen. Ihrem zweiten, 1987 geborenen Sohn war zuvor das Arbeitslosengeld II aufgrund wiederholter Pflichtverletzungen für drei Monate komplett gestrichen worden. Diese Sanktion wirkte sich faktisch auch auf die restliche Familie aus.
Quelle: http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/master/C57966683_N6074864_L20_D0_I5210490.html
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