Ein Empfänger von Arbeitslosengeld II mit Zuschlägen kann auch dann nicht von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden, wenn die Zuschläge geringer sind als die monatlichen Rundfunkgebühren.
Das Urteil vom 16.03.2009 (Az.: 2 S 1400/08) ist rechtskräftig.
Quelle: http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1245313/index.html?ROOT=1153033
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