BGH IX ZB 196/08, 25.06.2009:
Der Verzicht auf die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs in der Wohlverhaltensphase stellt keine Obliegenheitsverletzung des Schuldners dar.
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import
BGH IX ZB 196/08, 25.06.2009:
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