Der Deutsche Bundestag hat heute zwei Gesetzentwürfe zur Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts beschlossen. Gerichtsvollzieher können künftig erstmals von dritter Seite Informationen über die Vermögensverhältnisse von Schuldnern erhalten, damit sie titulierte Forderungen erfolgreich beitreiben können. Zudem wird die Internetversteigerung von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändet wurden, als Regelfall der Verwertung neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort etabliert.
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