www.erwerbslos.de: “Müssen Hartz-IV-Bezieher jetzt handeln, um vom bevorstehenden Urteil des Verfassungsgerichts profitieren zu können? Wir empfehlen: Mit Widerprüchen aktuelle Bescheide und mit Überprüfungsanträgen alte Bescheide anfechten – aber nicht zuviel erwarten und nicht mit einer fetten Nachzahlung rechnen.”
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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016