Wird BAföG wegen Erreichen der Bagatellgrenze nicht ausgezahlt, steht dies einem Anspruch auf Zuschuss zu den Unterkunftskosten nach dem SGB II nicht entgegen. Dies entschied der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in einem Eilverfahren.
AZ L 6 AS 340/08 B ER
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