AGSBV: Auch Schuldner/innen müssen von der Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums profitieren

“Seit 2001 gilt die gesetzliche Regelung, dass die Pfändungsfreigrenzen zum 01.07. eines Jahres an die Entwicklung des steuerfreien Existenzminimums angepasst werden. …Das Bundesjustizministerium wird deshalb gebeten entsprechend § 850c Abs. 2a ZPO die angepassten Beträge rechtzeitig im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben und dabei die Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums zum 01.01.2009 zu berücksichtigen.”

Quelle: http://www.agsbv.de/01b83c934308b3337/03c1989bf40783701.html

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import