Urteil des AG München vom 18.2.09, AZ 262 C 18519/08:
1. Eine Mitgliedschaft auf einer Website mit einem Minderjährigen kommt nur dann zustande, wenn diese von seinen Eltern oder nachträglich (nach seinem 18. Geburtstag) von ihm genehmigt wird.
2. Darüber hinaus sind Entgeltvereinbarungen, die in einem ungegliederten Fließtext enthalten sind, unwirksam, da überraschend.
Quelle: http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2009/01894/index.php
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import