Problem Lastschriftwiderruf

aus dem aktuellen Newsletter von RA Henning:
Löst sich das Problem Lastschriftwiderruf in den Verfahren natürlicher Personen durch eine Umsetzung neuer EU-Richtlinien?Die Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt enthält auch Regelungen zum Lastschriftverfahren. Gem. Art. 64 soll ein Zahlungseingang als verbindlich gelten, gem. Art. 66 soll eine Zahlung nach Zahlungseingang beim Empfänger nicht widerruflich sein. Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht soll voraussichtlich bis Ende 2009 erfolgen. Die Genehmigungstheorie des IX. Senats des BGH wäre nach diesen neuen Regelungen hinfällig.

Quelle: http://www.rahenning.de/cms/front_content.php?idcat=10

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