Die Hartz IV-Regelleistungen decken nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen daher gegen das Grundgesetz. Dies hat der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts nach mündlicher Verhandlung am 29. Oktober 2008 festgestellt. Der ausführlich begründete Beschluss, das entsprechende Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen, liegt nun vor und kann im obigen Link abgerufen werden.
AZ L 6 AS 336/07.
Quelle: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/L-6-AS-0336-07.pdf
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