Betriebskostenabrechnung: Heizkostenanteil muss bei Mischnutzung genau hergeleitet sein

http://www.kostenlose-urteile.de weist auf Landgericht Hamburg;Urteil vom 22.06.2007 [Aktenzeichen: 311 S 133/06] hin.

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7230NFC.htm

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