SG Fulda: TV gehört zur Erstausstattung der Wohnung

Sozialgericht Fulda, Urteil vom 08. September 2009, Az. S 7 SO 52/08 (rechtskräftig):
Bezieher von SGB XII-Leistungen haben einen Anspruch auf Ausstattung mit einem TVGerät sowie einem geeigneten Empfangsgerät, wenn sie zuvor noch nicht über ein Fernsehgerät verfügten.

Quelle: http://www.sg-fulda.justiz.hessen.de/irj/SG_Fulda_Internet?rid=HMdJ_Search/SG_Fulda_Internet/sub/80e/80e0336b-7e13-521f-012f-31e2389e4818,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

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