Sozialgericht Fulda, Urteil vom 08. September 2009, Az. S 7 SO 52/08 (rechtskräftig):
Bezieher von SGB XII-Leistungen haben einen Anspruch auf Ausstattung mit einem TVGerät sowie einem geeigneten Empfangsgerät, wenn sie zuvor noch nicht über ein Fernsehgerät verfügten.
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import