Rückständiger Unterhalt muss nach einem Jahr geltend gemacht werden

www.kostenlose-urteile.de weist auf Thüringer Oberlandesgericht Jena; Beschluss vom 01.04.2009, Aktenzeichen: 2 WF 85/09 hin.

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/Vorsicht-vor-Verwirkung-Rueckstaendiger-Unterhalt-muss-nach-einem-Jahr-geltend-gemacht-werden.news8847.htm

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