BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 – IX ZB 43/07:
Wegen Nichtzulassung der Mindestvergütung des Treuhänders kann die Rest-schuldbefreiung dem Schuldner nicht versagt werden, wenn der Treuhänder in seiner Zahlungsaufforderung auf die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung nicht hingewiesen hat.
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