Regelleistung verfassungswidrig? – Jetzt rückwirkend Ansprüche sichern!

Das Bundesverfassungsgericht wird Anfang 2010 entscheiden, ob die Regelleistungen verfassungsgerecht festgesetzt wurden. Es deutet einiges darauf hin, dass das höchste Gericht neue Mindeststandards fordern wird. Diese Entscheidung kann unter Umständen auch Auswirkungen für die Vergangenheit haben.
www.tacheles-sozialhilfe.de stellt die notwendigen rechtlichen Schritte vor, um rückwirkend Ansprüche geltend zu machen.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Rueckwirkend_Ansprueche_Sichern.asp

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