Falsche Angaben in der Selbstauskunft eines Mieters können eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin mit Blick auf ein Urteil des Landgerichts München I vom 25. März 2009 (AZ: 14 S 18532/08).
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import