Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 5. November 2009 in Berlin:
“Die Justizministerinnen und Justizminister bekräftigen ihre mit Beschluss vom 12. Juni 2008 geäußerte Überzeugung, dass der Gesetzentwurf zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen (BT-Drs. 16/7416) grundsätzlich praxisgerechte Ansätze für weitere Reformüberlegungen bietet. “
Quelle: http://www.justiz.sachsen.de/smj/download/TOP_I_6_Presse.pdf
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