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SG Karlsruhe zur Absenkung von Regelleistung und Mehrbedarf für alleinerziehende junge Hilfebedürftige um 100 Prozent

S 4 AS 4574/09 ER, Beschluss vom 28.10.2009, nicht rechtskräftig:
“Absenkung von Regelleistung und Mehrbedarf für alleinerziehende junge Hilfebedürftige um 100 Prozent im Grundsicherungsbezug nach dem SGB II (sog. ‘Hartz-Leistungen’) bei wiederholter Pflichtverletzung im Einzelfall zulässig.”

Quelle: http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1247214/index.html?ROOT=1183846

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016