BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 – IX ZB 249/08:
“Der Schuldner, der dem Treuhänder die Eheschließung ohne weitere Angaben zu den Einkünften des Ehepartners mitteilt, “verheimlicht” keine von der Abtretungserklärung erfassten Bezüge.”
Update 31.8.2018:
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 31.08.2018