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BGH: Keine Obliegenheitsverletzung bei Mitteilung von Eheschließung ohne weitere Angaben zu eigenen Einkommen des Ehepartners

BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 – IX ZB 249/08:
“Der Schuldner, der dem Treuhänder die Eheschließung ohne weitere Angaben zu den Einkünften des Ehepartners mitteilt, “verheimlicht” keine von der Abtretungserklärung erfassten Bezüge.”

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=a6ec0feabf09227e91f2d65aa901f6c2&nr=49800&pos=0&anz=1

Update 31.8.2018:

siehe auch BGH verneint Pflicht des Schuldners, in Wohlverhaltensperiode unaufgefordert Einkommensänderung eines Unterhaltsberechtigten mitzuteilen

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 31.08.2018