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iff zur BGH-Entscheidung zur Restschuldversicherung

“… Der Bundesgerichtshof hat nun den Streit der Oberlandesgerichte hierzu entschieden und bei den finanzierten im voraus zu zahlenden Prämien im Ratenkredit (bei Hypothekenkrediten ist die Lage anders) ein verbundenes Geschäft angenommen. Da die aktuellen Widerrufsbelehrungen dies ignorieren, sind Verträge mit überhöhten vorfinanzierten Restschuldversicherungen jetzt auf diese Weise widerruflich geworden. Die Verbraucher erhalten die Chance, das Geld zurückzubekommen. Bei mehreren Millionen Restschuldversicherungen (60% der Ratenkredite sind so versichert) dürfte es sich hier um ein ganz entscheidendes Verbraucherschutzurteil handeln. …”

Quelle: http://news.iff-hh.de/index.php?id=1976&viewid=44872

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.02.2018