Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1868
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“Das Internetportal Lina-Net ist ab sofort unter der Adresse www.lina-net.de online. Das Portal gibt einen Überblick über die bestehenden Hilfeangebote für suchtbelastete schwangere Frauen bzw. junge Eltern in Hamburg und erleichtert die Suche nach einem geeigneten Angebot.”
Quelle: http://www.lina-net.de/
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Behält sich ein Energieversorgungsunternehmen in seinen Vertragsbedingungen vor, den Gaspreis der ?Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt” anzupassen, benachteiligt dies den Gaskunden unangemessen. Eine derartige Regelung ist, genauso wie die auf sie gestützte Gaspreiserhöhung, unwirksam.
Das Landgericht hat die Preisanpassungsklausel am 27.10.2009 als unwirksam angesehen. In Verträgen mit Verbrauchern seien an die Ausgewogenheit und Klarheit einer Änderungsklausel hohe Anforderungen zu stellen. Klauseln, die dem Verwender eine Preiserhöhung nach freiem Belieben erlaubten, seien unwirksam. Erforderlich sei vielmehr, dass die Voraussetzungen für eine Preiserhöhung möglichst konkret festgelegt würden. Der Kunde müsse die Möglichkeit erhalten, die Preisänderungen nachzuvollziehen und nachzurechnen. Die hierfür notwendigen Daten habe das Energieversorgungsunternehmen zur Verfügung zu stellen. Eine Bezugnahme auf die ?Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt” genüge diesen Anforderungen nicht.
Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 301 O 32/05. Gegen das Urteil kann binnen eines Monats nach seiner Zustellung das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden. Über die Berufung hätte das Hanseatische Oberlandesgericht zu entscheiden.
Siehe dazu auch die Seite der Verbraucher-Zentrale Hamburg
Quelle: http://justiz.hamburg.de/1892434/pressemeldung-2009-10-27.html
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28.10.2009, Az.: B 14 AS 56/08 R
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BGH, Beschluss vom 17. September 2009 – IX ZB 284/08:
“Im Regelinsolvenzverfahren kommt eine Versagung der Restschuldbefreiung regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Schuldner unrichtige Angaben korrigiert, bevor der betroffene Gläubiger dies beanstandet.”
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http://www.infodienst-schuldnerberatung.de zum Thema
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Quelle: http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/
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Das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein in der Information 112/2009:
Am Jahresende 2008 haben 13 Prozent der Hamburger Bevölkerung ganz oder teilweise von staatlicher Hilfe zur Sicherstellung der laufenden Lebensführung gelebt. Von den Hamburger Kindern unter sieben Jahren lebten 26 Prozent ganz oder teilweise von staatlicher Unterstützung zur Armutsvermeidung, haupt-sächlich von Leistungen nach SGB II (“Hartz IV”). Am höchsten war die Quote im Bezirk Hamburg-Mitte mit 43 Prozent, im Bezirk Harburg betrug sie 35 Prozent. Dagegen waren in Hamburg-Nord lediglich 19 Prozent und in Eimsbüttel 16 Prozent der Kinder dieser Altersgruppe auf Hilfe an-gewiesen.
Quelle: http://www.statistik-nord.de/uploads/tx_standocuments/SI09_112_F.pdf
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Quelle: http://www.hamburg.de/obdachlosigkeit
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