Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Autoverkauf nach Erwerb von einem unbekannten Zwischenhändler

BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 – VIII ZR 38/09:
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Verkäufer eines gebrauchten Pkw den Käufer darüber aufklären muss, dass er das Fahrzeug kurze Zeit vor dem Weiterverkauf von einem nicht im Kfz-Brief eingetragenen “fliegenden Zwischenhändler” erworben hat.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2009&Sort=3&nr=50295&pos=2&anz=258

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Paritätischer Wohlfahrtsverband warnt vor massenhafter Verarmung – Deutschland zerrissener als je zuvor

Quelle: http://www.der-paritaetische.de/245/?size=&layout=&tx_ttnews[tt_news]=3069&cHash=138781507a

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iff zur BGH-Entscheidung zur Restschuldversicherung

“… Der Bundesgerichtshof hat nun den Streit der Oberlandesgerichte hierzu entschieden und bei den finanzierten im voraus zu zahlenden Prämien im Ratenkredit (bei Hypothekenkrediten ist die Lage anders) ein verbundenes Geschäft angenommen. Da die aktuellen Widerrufsbelehrungen dies ignorieren, sind Verträge mit überhöhten vorfinanzierten Restschuldversicherungen jetzt auf diese Weise widerruflich geworden. Die Verbraucher erhalten die Chance, das Geld zurückzubekommen. Bei mehreren Millionen Restschuldversicherungen (60% der Ratenkredite sind so versichert) dürfte es sich hier um ein ganz entscheidendes Verbraucherschutzurteil handeln. …”

Quelle: http://news.iff-hh.de/index.php?id=1976&viewid=44872

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.02.2018

5 Jahre ALG II (Cartoon von Thomas Plaßmann)

Wer nicht diesen RSS liest, sondern unsere Webseite, sieht es sofort:
Anlässlich des Jahrestages stehen zu Beginn nicht die “News” sondern ein Cartoon von Thomas Plaßmann. Danke!

Quelle: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/www.thomasplassmann.de.jpg

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DAJEB Jahrestagung “Methodenvielfalt in der Beratung” (PDF)

Quelle: http://www.dajeb.de/jt-2010.pdf

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Selbsthilfegruppe für Kaufsüchtige (PDF)

Gesprächs- und Austauschgruppe in der KISS-Altona (Gaußstraße 21, 22765 Hamburg, nähe Bhf. Altona, “Roter Raum”)
ab Donnerstag, 14.01.2010, 18-20 Uhr

Quelle: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/Kaufsucht2010.pdf

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BSG: “Viele Hilfen für Schwangere und Mütter in Not”

siehe auch: www.hamburg.de/schwangerschaft

Quelle: http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/2022472/2009-12-15-bsg-schwangerschaft.html

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BGH: Ein Verbraucherdarlehensvertrag und eine für diesen abgeschlossene Restschuldversicherung können verbundene Geschäfte im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB bilden

BGH, Urteil vom 15. Dezember 2009 XI ZR 45/09:
Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Darlehens- und ein Restschuldversicherungsvertrag verbundene Geschäfte bilden können. Diese Frage war bislang in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und der rechtswissenschaftlichen Literatur unterschiedlich beurteilt worden. Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin, eine Bank, nimmt die beklagten Eheleute auf Rückzahlung eines gekündigten Darlehens in Anspruch. Die Beklagten hatten gleichzeitig mit dem Darlehensvertrag einen Restschuldversicherungsvertrag abgeschlossen, zu dessen Finanzierung die Darlehenssumme erhöht worden war. Sie sind der Auffassung, der Darlehensvertrag und der Restschuldversicherungsvertrag bildeten verbundene Geschäfte im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB. Da die ihnen erteilte Widerrufsbelehrung nicht den bei verbundenen Geschäften zu beachtenden Anforderungen entspreche, seien sie noch zum Widerruf des Darlehensvertrages berechtigt. Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte Erfolg.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2009&Sort=3&nr=50265&pos=1&anz=255

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MHM: “Lange Nacht der Mieterhöhung”

Dienstag, 26. Januar 2010 um 18.30 Uhr bei Mieter helfen Mietern (MhM), Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg

Quelle: http://www.mhmhamburg.de/Veranstaltung__%E2%80%9ELange_MHM-Nacht%E2%80%9C_der_Mieterhoehung/seiten–1225552127/sub.html

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Ergänzung zu BGH, 9. Dezember 2009 – VIII ZR 219/08

Am 09.12.2009 hatten wir hier über ein BGH-Urteil berichtet. In Ergänzung dazu hier ein Hinweis auf die PM der Verbraucher-Zentralen (www.vzbv.de):
“Im Internet handelnde Unternehmen müssen ihre Kunden unmissverständlich und vollständig über ihr Widerrufsrecht aufklären. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen einen Versandhändler entschieden, der sich auf der Internetplattform eBay präsentiert hat. Es reiche nicht aus, wenn Händler lediglich Teile des amtlichen Musters verwenden, stellten die Richter klar. Solange der Kunde nicht korrekt über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde, kann er die gekaufte Ware jederzeit zurückgeben.”

Quelle: http://www.vzbv.de/go/presse/1247/index.html?ref_presseinfo=true

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