Quelle: http://www.harald-thome.de/media/files/Rechtsprechung-BSG—SGB-II-%282009%29.pdf
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Die von uns organisierten Seminare mit Harald Thomé waren ja sehr schnell ausgebucht. Daher hier gerne der Hinweis, dass das Seminar “”Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II”” auch noch einmal im November in Hamburg stattfindet – mehr siehe obigen Link (PDF).
Quelle: http://www.harald-thome.de/media/files/Ankuende-Aufrech-HH-Nov.-09.pdf
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Sozialgericht Marburg, S 9 SO 60/09 ER, 14.07.2009 :
“Der Antragsgegner wird als SGB II-Träger im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig ab Mai 2009 bis zur Entscheidung in der Hauptsache, spätestens bis zum Ende des Schulbesuchs des Gymnasiums, seine tatsächlich anfallenden, notwendigen Schülerbeförderungskosten in Form eines Darlehens zu gewähren.(…) Vielmehr begründet sich ein Anordnungsanspruch aus § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II.”
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Bundessozialgericht, B 14 AS 36/08 R, 02.07.2009:
Die laufenden Leistungen für Heizung sind grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erbringen. Nicht erstattungsfähig sind Heizungskosten lediglich dann, wenn sie bei sachgerechter und wirtschaftlicher Beheizung als der Höhe nach nicht erforderlich erscheinen. Dies setzt eine konkrete Prüfung im Einzelfall voraus.
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Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1839
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Werben Anbieter im Internet mit Preisangaben, so müssen Produkte auch für den angegebenen Preis online zu erwerben sein. Sind in Wirklichkeit zusätzliche Gebühren fällig, reicht es nicht aus, mit einem versteckten Sternchenhinweis darauf aufmerksam zu machen. Dies entschied am 18.06.2009 das Landgericht Hamburg in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen das Unternehmen Stage Entertainment Marketing & Sales GmbH angestrengten Verfahren.
Urteil des LG Hamburg vom 18.06.09, Az.: 315 O 17/19, nicht rechtskräftig
Quelle: http://www.vzbv.de/go/presse/1179/index.html
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Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) hat nach Ausschreibung gestern den Vertrag mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) für eine Beratungsstelle für den Bezirk Eimsbüttel unterzeichnet. Damit verfügen zukünftig alle Hamburger Bezirke über ein eigenes Schuldnerberatungsangebot.
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Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e.V. (LAG) begrüßt die Aufstockung der Mittel für die Schuldner- und Insolvenzberatung in Hamburg. Allerdings kritisiert die LAG, dass erneut, wie befürchtet, keine Beratung von gescheiterten Selbständigen und auch keine Präventionsarbeit finanziert werden.
Die LAG hält die Vergabe der Mittel im Wege der Ausschreibung nach Vergaberecht für ungeeignet. Dass Schuldnerberatung soziale Arbeit ist, findet sich im Vergaberecht nicht wieder.
Bei der aktuellen Ausschreibung irritiert, dass sich nur Beratungsstellen bewerben konnten, die im Jahre 2008 eine Mindestfallzahl von 80 vorzuweisen hatten. Diese Zahl ist nicht nachvollziehbar und willkürlich. Dies ist besonders brisant vor dem Hintergrund, dass der Behörde die Zahlen aller Hamburger Beratungsstellen bereits bekannt waren.
Quelle: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/pressemitteilung_22.07.2009.pdf
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Das Bundesverwaltungsgericht untersagt der Schweizer Kreditvergabefirma Fidium Finanz (auch als Interverta, Alemannia Kredit und Gallus Finanz bekannt) das Geschäft in Deutschland und gab damit der deutschen Bundesaufsicht für Finanzwesen (BaFin) Recht, die der Internetbank aus Sankt Gallen die Kreditvergabe verboten hatte (Urteil BVerwG 8 C 2.09). (www.gomopa.net)
vgl. auch: “Aus für Jodel-Kredite aus der Schweiz” (www.forum-schuldnerberatung.de)
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http://www.kostenlose-urteile.de weist auf Sozialgericht Frankfurt am Main; Urteil vom 15.06.2009, Aktenzeichen: S 26 AL 271/07 hin.
Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8163NFC.htm
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Hier geht es zur Pfändungstabelle 2024, Pfändungstabelle 2023, zu unserem Austauschforum für Beratungskräfte und zu unseren Seminaren