Film Youtube “Wach auf!”

Jugendliche haben mit der AWO Friedrichshain-Kreuzberg e.V. einen vierminütigen Film produziert, der für die Präventionsarbeit beispielsweise im Schulunterricht genutzt werden kann. Er wurde als Trickfilm gestaltet und mit einem Rap unterlegt, so dass er als authentisches Medium auch außerhalb des Unterrichts Akzeptanz finden kann.

Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=Apjqx4-umM8

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FG Münster: Kindergeld: Krankenversicherungsbeiträge mindern kindergeldschädliche Einkünfte

Beiträge des Kindes zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie unvermeidbare Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung mindern die Einkünfte und Bezüge des Kindes auch dann, wenn das Kind im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert ist. Dies hat der 3. Senat des Finanzgerichts Münster in einem Urteil vom 4. Juni 2009 entschieden (Aktenzeichen: 3 K 840/08 Kg).

Quelle: http://www.fg-muenster.nrw.de/presse/pressemitteilungen/PM_11_vom_15_07_2009/index.php

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Hätten Sie es gewusst? KW 29/09

http://www.sozialticker.com:

Vorgestellt werden relevante Fragen aus dem Bereich des SGB und die dazugehörigen Antworten, wie die Bundesagentur für Arbeit diese Frage beantwortet.

Quelle: http://www.sozialticker.com/haetten-sie-es-gewusst-kw-2909_20090715.html

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Rechtsprechungsticker von Tacheles 28 KW / 2009

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1837

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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Schuldnerberatung für Erwerbstätige – ARGE kann zur Kostentragung verpflichtet sein

Wer wegen Schulden seine Arbeit zu verlieren droht, kann gegen den zuständigen Träger der Grundsicherung (hier: ARGE) einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Schuldnerberatung haben. … Der Anwendungsbereich der Vorschrift des § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II (seit 1.1.2009: § 16a SGB II) über die Gewährung von Schuldnerberatung sei deswegen nicht auf bereits Hilfebedürftige im Sinne des SGB II beschränkt. Das Gesetz müsse vielmehr auf Menschen, denen Hilfebedürftigkeit nur drohe, entsprechend angewandt werden.
Wegen der Bedeutung der neuen Rechtsprechung über den Einzelfall hinaus hat der Senat die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen. Das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig. (Urteil vom 25.05.2009, Aktenzeichen L 20 SO 54/07)

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/13_07_2009/index.php

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P-Konto kommt am 01.07.2010

Das “Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes” ist nun im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2009 I Nr. 39, Seite 1707) verkündet und tritt in wesentlichen Teilen am 01.07.2010 in Kraft.
vgl. dazu auch unser Material (z.B. Synopse altes Recht / neues Recht)

Quelle: http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl109s1707.pdf%27]

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

Verbraucherinsolvenzen in Hamburg gestiegen

Bundesweit sind die Verbraucherinsolvenzen für den Zeitraum 01 – 04/2009 um 1,7 % gesunken. In Hamburg aber sind die Zahlen um 3,4 % gestiegen.

Quelle: https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath=struktur,vollanzeige.csp&ID=1024207

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Zeugnissorgen? REBUS anrufen!

Hamburg: Für alle Eltern, Schülerinnen und Schüler, denen das Zeugnis Probleme und Sorgen bereitet, richten die Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstellen (REBUS) des Amtes für Bildung einen telefonischen Zeugnisdienst ein.

Quelle: http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/1587760/2009-07-07-bsb-zeugnissorgen.html

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Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie pp. verabschiedet

BM Justiz: “Verbraucher erhalten künftig bessere Informationen bei Kreditverträgen und werden vor unseriösen Lockvogelangeboten geschützt. Zugleich wird der bargeldlose Zahlungsverkehr in der europäischen Union vereinfacht. Denn der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht verabschiedet.”

Quelle: https://ssl.bmj.de/enid/216e432cf8fd65357cf6b54fe9211190,1cb27f6d6f6465092d09093a09636f6e5f6964092d0936303638/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html

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Vorsicht Abzocke! Ratgeber der Verbraucherzentralen

Nicht nur im Internet, sondern auch an der Haustür, auf der Straße, am Telefon oder in Briefsendungen versuchen gewiefte Anbieter, Verbraucher zu überrumpeln oder in die Irre zu führen, um an deren Geld zu kommen. Der neue Ratgeber ‘Vorsicht Abzocke!’ der Verbraucherzentralen verschafft einen Überblick über gängige Methoden und Fallstricke. Wie kann man sich wehren gegen die Methoden von Abzockern bei Gewinnspielen, Haustürgeschäften oder unerlaubten Anrufen? Welche Rechte man hat bei Abofallen?

Quelle: http://www.vzbv.de/go/presse/1177/index.html

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