Wer schwanger ist, darf sich eine eigene Wohnung nehmen und kann von der Arge nicht gezwungen werden, wieder bei den Eltern zu wohnen. Handelt es sich dabei um eine angemessene Wohnung, muss die Arge die Kosten hierfür übernehmen. Das gilt nach einem jetzt rechtskräftig gewordenen Beschluss des Sozialgerichts Gießen auch dann, wenn die Schwangere das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Sozialgericht Gießen, Beschluss vom 15.05.2009, Az.: S 26 AS 490/09 ER
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import