“Der Verbraucherschutz bei Kreditverträgen soll verbessert werden. Die Verbraucher brauchen bessere Informationen, und unseriöse Lockvogelangebote sind zu verhindern. Die Widerrufs- und Rückgaberechte bei Verbraucherverträgen werden vereinfacht. Und es sollen einheitliche Rechte und Pflichten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr im europäischen Markt geschaffen werden”, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries anlässlich der ersten Lesung des vom Bundesjustizministerium erarbeiteten Vorschlags im Deutschen Bundestag.
Ziel ist, die parlamentarischen Beratungen bis zur Sommerpause abzuschließen.
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